Vereinsheimordnung 2011 1. FC Sachsen

Mitglieder des 1. FC Sachsen und private Gruppen können nach vorhergehender Genehmigung durch den Vorstand bzw. dem Vereinsheimbeauftragten die Räume des Vereinsheims zur privaten Nutzung mieten.

Mietkosten (Durch das Entgelt sind die Kosten für Wasser, Strom und Gas abgegolten.)

Mitglieder

Nichtmitglieder

Gastwirtschaft einschl, Küche u. Wintergarten und WC-Benützung

50,00 € *

75,00 € *

Wintergarten und WC-Benutzung (ohne Küche ohne Gaststätte)

30,00 € *

50,00 € *

* Heizkostenzuschlag (vom 01.November bis zum 30.April)

10,00 €

10,00 €

Kaution

50,00 €

100,00 €

Jede Abteilung des 1.FC Sachsen kann pro Jahr das Vereinsheim für eine Veranstaltung kostenfrei nutzen.

Hausordnung Vereinsheim

·      Auf sparsamen Umgang mit Energie und Betriebsmitteln ist besonders zu achten.
·        In allen Räumlichkeiten des Vereinsheims ist auf größte Sauberkeit zu achten.
·        Der jeweilige Veranstalter / Mieter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus. Er ist für den
     geordneten Verlauf der Veranstaltung verantwortlich und er verpflichtet für die Endreinigung des
     Vereinsheims (nass wischen und Müll entsorgen) zu sorgen.
·      Der Veranstalter / Mieter ist für die Beachtung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.
·       Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden auf Kosten des Verursachers bzw.
     des Veranstalters / Mieters beseitigt. Eltern haften für ihre Kinder.

·    Der Veranstalter / Mieter muss mind. 30 Jahre alt sein

·       In den Räumen des 1.FC Sachsen gilt absolutes Rauchverbot!

·       Grobe Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.

 Mit der Aushändigung des Schlüssels wird die Hausordnung anerkannt.

Sachsen, 06.09.2011

 

    Harald Geißelbrecht                Hilmar Müller                    Peter Kuhn
  
Vorsitzender des 1. FC Sachsen                     zweiter Vorsitzender                      Vereinsheimbeauftragter

Änderung dieser Vereinsheimordnung bleiben vorbehalten

 

Vereinsheimordnung
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