| Vereinsheimordnung 2011 | 1. FC Sachsen |
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Mitglieder des 1. FC Sachsen und private Gruppen können nach vorhergehender Genehmigung durch den Vorstand bzw. dem Vereinsheimbeauftragten die Räume des Vereinsheims zur privaten Nutzung mieten. |
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Mietkosten (Durch das Entgelt sind die Kosten für Wasser, Strom und Gas abgegolten.) |
Mitglieder |
Nichtmitglieder |
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Gastwirtschaft einschl, Küche u. Wintergarten und WC-Benützung |
50,00 € * |
75,00 € * |
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Wintergarten und WC-Benutzung (ohne Küche ohne Gaststätte) |
30,00 € * |
50,00 € * |
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* Heizkostenzuschlag (vom 01.November bis zum 30.April) |
10,00 € |
10,00 € |
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Kaution |
50,00 € |
100,00 € |
Jede Abteilung des 1.FC Sachsen kann pro Jahr das Vereinsheim für eine Veranstaltung kostenfrei nutzen.
Hausordnung Vereinsheim
·
Auf sparsamen Umgang mit Energie und Betriebsmitteln ist
besonders zu achten.
·
In allen Räumlichkeiten des
Vereinsheims ist auf größte Sauberkeit zu achten.
·
Der jeweilige Veranstalter /
Mieter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus. Er ist für den
geordneten Verlauf der Veranstaltung verantwortlich und er verpflichtet für
die Endreinigung des
Vereinsheims (nass wischen und Müll entsorgen) zu
sorgen.
·
Der Veranstalter / Mieter
ist für die Beachtung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.
·
Eventuell entstandene
Schäden sind sofort zu melden und werden auf Kosten des Verursachers bzw.
des Veranstalters / Mieters beseitigt. Eltern haften für ihre Kinder.
· Der Veranstalter / Mieter muss mind. 30 Jahre alt sein
· In den Räumen des 1.FC Sachsen gilt absolutes Rauchverbot!
· Grobe Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.
Mit der Aushändigung des Schlüssels wird die Hausordnung anerkannt.
Sachsen, 06.09.2011
Harald Geißelbrecht
Hilmar Müller
Peter Kuhn
Vorsitzender des 1. FC
Sachsen zweiter Vorsitzender
Vereinsheimbeauftragter
Änderung dieser Vereinsheimordnung bleiben vorbehalten
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