Jugendordnung (Stand April 2012)
1. FC Sachsen 1953 e.V.

§1

Diese Jugendordnung ergeht im Rahmen des § 14 der Vereinssatzung des 1. FC Sachsen.

§2

Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis unter 27 Jahre, die Vereinsmitglied sind.

§3

Der Vereinsjugendausschuss

Der Verein bestellt einen Vereinsjugendausschuss.
Der Jugendausschuss besteht aus:

• dem Vereinsjugendleiter (Vorsitzender)
• jeweils dem Jugendleiter Fußball, Tennis, Tischtennis, Rhönrad

Der Vereinsjugendleiter wird von den Mitgliedern des Jugendausschusses aus ihrer Mitte gewählt. Die Wahl des Vorsitzenden wird alle 2 Jahre durchgeführt. Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung, sowie der Beschlüsse der Jugendversammlungen der Abteilungen. Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 14 Tagen einzuberufen.

§4

Aufgaben des Vereinsjugendausschusses

Aufgabe des Vereinsjugendausschusses ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung der Jugenderziehung und Jugendhilfe und die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung. Eine weitere Aufgabe besteht in der Förderung des besseren Kennenlernens der Jugendlichen, auch abteilungsübergreifend. Desweiteren gehört auch das Anbieten von außersportlichen Fahrten und Veranstaltungen zu deren Aufgaben. Sie ist auch berechtigt, nach Bedarf Artikel für die Homepage oder das Amts- und Mitteilungsblatt zu erstellen und entsprechend zu veröffentlichen. Der Jugendausschuss ist für alle Jugendangelegenheiten des Vereins zuständig. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugend zufließenden Mittel im Rahmen der Satzung des Vereins. Vor Vergabe der Mittel ist der Wirtschaftsausschuss des Vereins zu informieren, der sich über die Verwendung ein Vetorecht vorbehält.

§5

Jugendleitung der Abteilungen

Die Organisation der Jugend innerhalb der Abteilungen wird von der Abteilung selbst organisiert. Ein Vertreter aus den jugendführenden Abteilungen ist als Mitglied für den Vereinsjugendausschuss zu benennen.

§6

Änderungen der Jugendordnung

Änderungen der Jugendordnung können vom Jugendausschuss oder vom Gesamtvorstand des Vereins beantragt werden. Sie werden vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.

§7

Diese Jugendordnung wurde vom Gesamtvorstand in Absprache mit den jugendführenden Abteilungen am 4. Dezember 2001 beschlossen.

 

Geändert am 18. April 2012
(Stand April 2012)

Jugendordnung
>> Druckversion (PDF)