Der 1. FC Sachsen 1953 e.V. erläßt
zur Durchführung von Ehrungen diese Ehrenordnung.
1. Ehrungen durch den 1. FC Sachsen 1953 e.V.
für langjährige Mitgliedschaft
Die
bronzene Vereinsnadel mit Urkunde wird verliehen:
für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein
Die silberne Vereinsnadel mit Urkunde wird verliehen:
für 40-jährige Mitgliedschaft im Verein
Die goldene Vereinsnadel mit Urkunde wird verliehen:
für 50-jährige Mitgliedschaft im Verein
Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:
für 60-jährige Mitgliedschaft im Verein
Anmerkungen:
Für die vorgenannten Ehrungen zählt die Mitgliedschaft ab
dem 14. Lebensjahr.
Voraussetzung ist die ununterbrochene Mitgliedschaft. Alle zu ehrenden
Mitglieder erhalten zur Urkunde mit Vereinsnadel noch 1 Flasche Wein.
2. Ehrungen durch den 1. FC Sachsen
für besondere sportliche Leistungen
Ehrenurkunden können verliehen werden:
für hervorragende Leistungen im sportlichen
Bereich
(Vorgeschlagen durch die Abteilungsleitung und auf Beschluß des
Gesamtvorstandes)
Anmerkung:
Die Ehrung findet im Rahmen einer Veranstaltung der Abteilung oder des
Vereines statt.
3. Ehrungen durch den 1. FC Sachsen 1953 e.V.
für langjährige Verdienste um den Verein
Ein entsprechendes
Präsent und Urkunde wird verliehen:
für 10-jährige Tätigkeit als Mitglied der Vorstandschaft
Ein der Jahre
angemessenes Präsent und Urkunde wird verliehen:
für 20-jährige Tätigkeit als Mitglied der Vorstandschaft
Die Ehrenmitgliedschaft
wird verliehen:
für 25-jährige Tätigkeit als Mitglied der Vorstandschaft
oder für besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluß des Mitgliederversammlung)
Der Ehrenvorsitz wird
verliehen:
für mindestens 10-jährige Tätigkeit als 1. Vorsitzender
oder für besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluß der Mitgliederversammlung)
Ehrenurkunden können
verliehen werden:
für besondere Anlässe oder besondere Verdienste um
den Verein
(auf Beschluß des Gesamtvorstandes)
Anmerkung:
Als Mitglied der Vorstandschaft im Verein gilt die Mitarbeit auf einer
durch die Satzung des Vereins festgelegten Position (Satzung §
9; Abs. 1).
Funktionäre in den Abteilungen werden durch die Abteilung geehrt.
Zusätzlich wird die Ehrung durch den BLSV beantragt. (Die Antragstellung
muß mit dem BLSV-Formblatt erfolgen und spätestens 4 Wochen
vor dem vorgesehenen Verleihungstag der BLSV-Geschäftsführung
vorliegen.)
4. Ehrungen durch die Fachverbände
Ehrungen durch die Fachverbände sind in dieser
Ehrenordnung nicht berücksichtigt und richten sich nach den Bestimmungen
der einzelnen Verbände.
Sie sind von der Abteilungsleitung vorzuschlagen und vom Vorstand zu
beantragen.
5. Ehrungen durch die Abteilungen
Ehrungen durch die Abteilungen können unabhängig
von dieser Ehrenordnung durchgeführt werden.
Die Ehrenordnung wurde am 14. März 2000 vom
Vereinsausschuß beschlossen.
Überarbeitung durch den Gesamtvorstand am 8. Nov. 2011.
Stand 11/2011
1. FC Sachsen Erlbachweg 9 91623 Sachsen
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