Ehrenordnung (Stand 11/2011)
1. FC Sachsen

Der 1. FC Sachsen 1953 e.V. erläßt zur Durchführung von Ehrungen diese Ehrenordnung.


1. Ehrungen durch den 1. FC Sachsen 1953 e.V.
für langjährige Mitgliedschaft

Die bronzene Vereinsnadel mit Urkunde wird verliehen:

• für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein

Die silberne Vereinsnadel mit Urkunde wird verliehen:

• für 40-jährige Mitgliedschaft im Verein

Die goldene Vereinsnadel mit Urkunde wird verliehen:

• für 50-jährige Mitgliedschaft im Verein

Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:

• für 60-jährige Mitgliedschaft im Verein

Anmerkungen:
Für die vorgenannten Ehrungen zählt die Mitgliedschaft ab dem 14. Lebensjahr. Voraussetzung ist die ununterbrochene Mitgliedschaft. Alle zu ehrenden Mitglieder erhalten zur Urkunde mit Vereinsnadel noch 1 Flasche Wein.


2. Ehrungen durch den 1. FC Sachsen
für besondere sportliche Leistungen


Ehrenurkunden können verliehen werden:

• für hervorragende Leistungen im sportlichen Bereich
(Vorgeschlagen durch die Abteilungsleitung und auf Beschluß des Gesamtvorstandes)


Anmerkung:
Die Ehrung findet im Rahmen einer Veranstaltung der Abteilung oder des Vereines statt.


3. Ehrungen durch den 1. FC Sachsen 1953 e.V.
für langjährige Verdienste um den Verein

Ein entsprechendes Präsent und Urkunde wird verliehen:
• für 10-jährige Tätigkeit als Mitglied der Vorstandschaft

Ein der Jahre angemessenes Präsent und Urkunde wird verliehen:
• für 20-jährige Tätigkeit als Mitglied der Vorstandschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird verliehen:
• für 25-jährige Tätigkeit als Mitglied der Vorstandschaft
oder für besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluß des Mitgliederversammlung)

Der Ehrenvorsitz wird verliehen:
• für mindestens 10-jährige Tätigkeit als 1. Vorsitzender
oder für besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluß der Mitgliederversammlung)

Ehrenurkunden können verliehen werden:
• für besondere Anlässe oder besondere Verdienste um den Verein
(auf Beschluß des Gesamtvorstandes)

Anmerkung:
Als Mitglied der Vorstandschaft im Verein gilt die Mitarbeit auf einer durch die Satzung des Vereins festgelegten Position (Satzung § 9; Abs. 1).
Funktionäre in den Abteilungen werden durch die Abteilung geehrt. Zusätzlich wird die Ehrung durch den BLSV beantragt. (Die Antragstellung muß mit dem BLSV-Formblatt erfolgen und spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstag der BLSV-Geschäftsführung vorliegen.)

4. Ehrungen durch die Fachverbände

Ehrungen durch die Fachverbände sind in dieser Ehrenordnung nicht berücksichtigt und richten sich nach den Bestimmungen der einzelnen Verbände.
Sie sind von der Abteilungsleitung vorzuschlagen und vom Vorstand zu beantragen.

5. Ehrungen durch die Abteilungen

Ehrungen durch die Abteilungen können unabhängig von dieser Ehrenordnung durchgeführt werden.

Die Ehrenordnung wurde am 14. März 2000 vom Vereinsausschuß beschlossen.
Überarbeitung durch den Gesamtvorstand am 8. Nov. 2011.


Stand 11/2011
1. FC Sachsen Erlbachweg 9 91623 Sachsen

Ehrenordnung
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