Beitragsordnung (Stand 3/2000) 1. FC Sachsen

Diese Beitragsordnung gibt alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung wieder und regelt die Erhebung des Beitrags.

1. Die Mitgliedsbeiträge ( Jahresbeitrag ) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1996, bei der
    Mitgliederversammlung am 22. März 1996, wie folgt beschlossen:

•   20.00 Euro   Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
•   25.00 Euro   Jugendliche (15 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
•   51.00 Euro   Erwachsene
• 118.00 Euro   Familienbeitrag

Seit 2002 werden die Mitgliedsbeiträge in Euro eingezogen.
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Mitglieder des Gesamtvorstandes (Satzung §11; Abs. 1; Buchst. B) erhalten zum Jahresende ihren Mitgliedsbeitrag zurückerstattet.

2. Im Familienbeitrag sind die Eltern oder zusammenlebende Paare sowie sämtliche zur
    Haushaltsgemeinschaft gehörenden Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten
    18.Lebensjahr eingeschlossen.

3. Mitglieder, die sich nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befinden, bezahlen
    weiterhin den Beitrag für Jugendliche oder sind weiterhin im Familienbeitrag
    eingeschlossen. Der Nachweis ist jährlich bis spätestens 28. Februar vom Mitglied
    zu erbringen.

4. Die einzelnen Abteilungen können zur Abdeckung ihrer Unkosten zusätzliche
    Abteilungsbeiträge, Sonderbeiträge und Aufnahmegebühren festlegen.
   Diese müssen von der jeweiligen Abteilungsversammlung beschlossen und dem
   geschäftsführenden Vorstand zur Genehmigung vorgelegt werden.

5. Für zusätzliche Angebote im Rahmen des Übungsbetriebes ( z.B. Skikurs, Tennis-
    training o.ä. ) können von den Abteilungen bzw. bei Veranstaltungen des
    Hauptvereines vom geschäftsführenden Vorstand Teilnehmergebühren festgelegt
    werden.

6. Bei Neuaufnahmen bis zum 30.06. eines Jahres ist ein voller Jahresbeitrag, bei
    Neuaufnahmen nach dem 30.06. ein Halbjahresbeitrag zu zahlen.

7. Die Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt
    jährlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres.

8. Kosten, die durch falsche Konten- oder Bankbezeichnung oder Nichteinlösung
    dem Verein entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied berechnet.

9. Diese Beitragsordnung setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um.

Stand 3/2000

Beitragsordnung
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