| Beitragsordnung (Stand 3/2000) | 1. FC Sachsen |
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Diese Beitragsordnung gibt alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung wieder und regelt die Erhebung des Beitrags. 1. Die Mitgliedsbeiträge
( Jahresbeitrag ) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1996, bei der 20.00 Euro Kinder
(bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) Seit 2002 werden die Mitgliedsbeiträge in Euro
eingezogen. 2. Im Familienbeitrag
sind die Eltern oder zusammenlebende Paare sowie sämtliche zur 3. Mitglieder,
die sich nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Ausbildung befinden,
bezahlen 4. Die einzelnen
Abteilungen können zur Abdeckung ihrer Unkosten zusätzliche 5. Für
zusätzliche Angebote im Rahmen des Übungsbetriebes ( z.B.
Skikurs, Tennis- 6. Bei Neuaufnahmen
bis zum 30.06. eines Jahres ist ein voller Jahresbeitrag, bei 7. Die Beiträge
werden mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt 8. Kosten, die
durch falsche Konten- oder Bankbezeichnung oder Nichteinlösung
9. Diese Beitragsordnung setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Stand 3/2000 |
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